Fahrdienst
Unser Fahrdienst ermöglicht den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zur Freizeitgestaltung und Besorgung persönlicher Dinge. Wir fahren Sie/euch gerne zu kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen, bringen Sie/euch zu Verwandten, Freunden und Bekannte oder zum Einkaufen.
Fahrten aus gesundheitlichen Gründen, wie Arztbesuche, Therapieanwendungen und Behandlungen im Krankenhaus sowie zu Arbeitsstellen können wir nicht übernehmen.
Wer darf Mitfahren und wie oft darf ich fahren?
Wir übernehmen die Fahrten für Menschen mit Behinderungen, die im Kreis Düren leben und einen gültigen Ausweis nach den Vorschriften des SGB IX mit folgenden Merkzeichen vorliegen haben:
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) in Verbindung mit B (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
- H (Hilflosigkeit)
- Bl (Blindheit) besitzen
Bis zu 12 Fahrten im Quartal sind möglich.
Eine Begleitperson wird kostenfrei mit befördert.
Wir führen Einzelfahrten sowie Gruppenfahrten durch.
Bis wo wird gefahren?
Der Behindertenfahrdienst führt Fahrten innerhalb des Kreises Düren und 15 Kilometer über die Kreisgrenze hinaus.
Was Kostet mich der Behindertenfahrdienst?
Der Eigenanteil für eine einfache Fahrt beträgt 2,50 Euro, bei Hin- und Rückfahrt 5,00 Euro. Diese Eigenbeteiligung ist beim Fahrer zu zahlen.
Wo kann ich eine Behindertenfahrt anmelden/absagen?
Lebenshilfe Düren
Tel: 02421 5 12345
Mail: fahrdienst@lebenshilfe-dueren.de
Eine am Vortag nicht abgemeldete Fahrt gilt als durchgeführt sowie eine nicht angetretene Fahrt.
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