ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für die Weiterbildung für Menschen mit und ohne Behinderung der Lebenshilfe e.V. Düren
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (Kurse, Tagesveranstaltungen
sowie Bildungsreisen im Rahmen des Freizeitprogramms) der Weiterbil-
dungseinrichtung von der Lebenshilfe e.V. Düren.
Ankündigung, Anmeldung, Vertragsschluss, Anmeldebestätigung
Die Ankündigung von Veranstaltungen seitens der Lebenshilfe e.V. Düren
ist unverbindlich.
Eine Anmeldung ist Voraussetzung für alle Veranstaltungen der Weiterbildungsabteilung für Menschen mit und ohne Behinderung der Lebenshilfe e.V. Düren und muss schriftlich über das Anmeldeformular per E-Mail (weiterbildung@lebenshilfe-dueren.de) oder per Post erfolgen. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt, da jede Veranstaltung eine maximale Anzahl an Teilnehmer*innen hat. Der Anmeldeschluss für Kurse die nur an einem Termin stattfinden, sowie auch für Kurse, die über mehrere Wochen laufen ist grundsätzlich bis 7 Tage vor Kursbeginn.
Sobald eine Anmeldung zu einer/mehreren Veranstaltung erfolgt ist, erfolgt damit eine Zustimmung der geltenden AGB und es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme sowie zur fristgerechten Zahlung der entsprechenden Gebühren.
Sie erhalten für die angemeldeten Veranstaltungen keine Anmeldebestätigung. Die Lebenshilfe e.V. Düren kann Anmeldebestätigungen auf Nachfrage ausstellen.
Zahlungsbedingung, Kursgebühren, Veranstaltungsgebühren, Zahlungsverzug
Die Zahlung der Veranstaltungsgebühren erfolgt grundsätzlich nur als Überweisung.
Die Gebühr für einen Kurs der nur an einem Termin stattfindet, muß spätestens drei Tage vor Kurs-Beginn überwiesen worden sein.
Bei Kursen die über mehrere Termine laufen muss die Überweisung der Gebühr spätestens nach dem 2. Termin erfolgt sein. Bei einem mehrwöchigen Kurs besteht die Möglichkeit, den Kurs unverbindlich einmal zu besuchen. Bei dem Besuch des zweiten Kurstermins ist eine Anmeldung verpflichtend, die Kursgebühr muss für den gesamten Kurs entrichtet werden.
Bei einer Bildungsreise muss entweder der volle Veranstaltungspreis oder eine Anzahlung in Höhe von 50 % auf das Konto der Lebenshilfe e.V. Düren erfolgen. Spätestens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der restliche offene Betrag fällig. Bei Buchungen weniger als 60 Tage vor der der Veranstaltung, ist der gesamte Preis sofort fällig.
Die Lebenshilfe e.V. Düren ist berechtigt, dem/der Teilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen zu verweigern, sofern die Gebühr nicht fristgerecht entrichtet wurde.
Es werden grundsätzlich keine Rechnungen für Kurs-Gebühren ausgestellt. Eine Quittung über den bezahlten Beitrag kann auf Wunsch ausgestellt werden.
Leistungsänderung, Rücktritt, Kündigung, Umbuchung
Die Lebenshilfe e.V. Düren kann jederzeit inhaltliche Veränderungen der Veranstaltungen vornehmen. Die Teilnehmerinnen werden unverzüglich darüber informiert und erhalten je nach Umfang der Veränderung die Möglichkeit eine Umbuchung vorzunehmen oder ggf. einen Rücktritt vorzunehmen.
Liegen für eine Veranstaltung der Lebenshilfe e.V. Düren nicht genügend Anmeldungen vor, kann die Lebenshilfe e.V. Düren vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen hierdurch nicht. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückgezahlt. Die Lebenshilfe e.V. Düren kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus nicht vertretbaren Gründen ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Auch in diesem Fall entstehen keine Kosten. Die Lebenshilfe e.V. Düren kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB den geschlossenen Vertrag kündigen. Darüber hinaus kann anstatt einer Kündigung die Lebenshilfe e.V. den Teilnehmer/die Teilnehmerin von einer Veranstaltung aufgrund nachweislicher Gründe ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Lebenshilfe e.V. Düren wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. Weist die Veranstaltung einen gravierenden Mangel auf, der das Ziel der Veranstaltung nachhaltig beeinträchtigt, hat der/die Teilnehmerin die Lebenshilfe e.V. Düren auf den Mangel schriftlich hinzuweisen. Wird dieser Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgewendet, kann der/die Teilnehmerin nach Ablauf der Frist vom Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten.
Der/die Teilnehmerin kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung in Textform (§126b BGB) vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rückrücktrittserklärung bei der Lebenshilfe e.V. Düren. Tritt der/die Teilnehmer*in vom Vertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist die Lebenshilfe e.V. Düren berechtigt, für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, Ersatz zu verlangen.
Diese Entschädigung beträgt bei:
- Rücktritt mehr als 6 Monate vor Reiseantritt:
50,- Euro Bearbeitungsgebühr - Rücktritt 6 Monate bis 31 Tage vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises - Rücktritt später als 30 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn:
50 % des Reisepreises - Rücktritt später als 14 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn:
75 % des Reisepreises - Rücktritt danach oder Nichtteilnahme:
100 % des Reisepreises
Eine Abmeldung bei der/dem Kursleitenden oder ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung.
Die Anmeldung zu der Bildungsreise oder ggf. einem Tagesausflug erfolgt personengebunden, weshalb ggf. eine Übertragung auf einem anderen Teilnehmerin vorher geprüft werden muss. Die anfallenden Mehrkosten müssen von dem/der ursprünglichen Teilnehmer*in gezahlt werden.
Über-Mich-Bogen, Medikamente
Bei der Teilnahme an einer Bildungsreise erhalten die Teilnehmer*innen einen sogenannten ‚Über-Mich-Bogen‘, welcher spätestens 14 Tage nach Erhalt an die Lebenshilfe e.V. zurückgesendet werden sollte. Aus diesem geht unter anderem hervor, welcher ggf. Mehrbedarf an pflegerischer Unterstützung benötigt wird. Sofern der Lebenshilfe e.V. Düren ein ‚Über-Mich-Bogen‘ vorliegt, muss dieser nur dann erneut ausgefüllt werden, wenn es aktuelle Abweichungen gibt. Ist der Bogen nicht spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben, ist die Lebenshilfe e.V. Düren berechtigt, die Anmeldung abzulehnen.
Sofern eine Teilnehmerin an die tägliche Medikation erinnert werden muss, muss die Lebenshilfe e.V. Düren im Vorfeld über den ‚Über-Mich-Bogen‘ eine Benachrichtigung sowie einen aktuellen Medikation-Plan erhalten.
Anwesenheitslisten, Evaluation
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Lebenshilfe e.V. Düren verpflichtet in der Regel zur Eintragung in eine Anwesenheitsliste.
Haftung, Versicherung
Die Lebenshilfe e.V. Düren haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Streitbeilegung, Datenschutz
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Daten-
schutzrechts. Die Datenschutzerklärung kann auf Wunsch vorgelegt werden.
Schlussbestimmungen
Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall von einer/einem Teilnehmer*in nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der Lebenshilfe e.V. Düren nicht möglich. Das Recht, gegen Ansprüche der Lebenshilfe aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ansprüche gegen die Lebenshilfe e.V. Düren sind nicht abtretbar.
Widerrufsrecht
Wird der Vertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes abgeschlossen, so gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung erfolgt im Rahmen des Vertragsabschlusses.
Inkrafttreten
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.07.2024 in Kraft.
Düren, den 01.07.2024
gez. Michael Schulze