Stiftung

Am 23. September 1999 beschloss die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. – Kreisvereinigung Düren. Die Gründung der Stiftung Lebenshilfe Düren. Schon im Jahr darauf genehmigte die Bezirksregierung diese Stiftung.

Stiftungszweck ist die Beschaffung von Mitteln für die Lebenshilfe Düren zur Verwirklichung ihrer (steuerbegünstigten) Zwecke. Verwirklicht wird der Stiftungszweck besonders mit der Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für Menschen mit einer geistigen Behinderung, mit Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Unterbringung und Erholung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie mit Erwachsenenbildung für erwachsene Menschen mit Teilhabebedarf.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsrat besteht aus den Aufsichtsratsmitgliedern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. – Kreisvereinigung Düren. Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stiftungswillens.

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet die Stiftung, führt den Willen des Stifters aus und beschließt über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Zum Stiftungsvorstand gehören Sandra Kinkel (Vorsitzende), Heike Lemanzyk und Michael Schulze.

Die Bankverbindung der Stiftung Lebenshilfe lautet:

DE15 3955 0110 0000 3927 87

Wenn Sie sich näher über die Stiftung Lebens­hilfe infor­mieren möchten – eine E-Mail an stiftung-lebenshilfe@lebenshilfe-dueren.de genügt.

In den Vorstand wurden berufen:

Sandra Kinkel

Heike Lemanzyk

Michael Schulze